Rechtsstreit Uwe Letzas / CWG

Das Verwaltungsgebäude der CWG

Das Verwaltungsgebäude der CWG

Gegendarstellung zum Artikel “Rechtsstreit Uwe Letzas / CWG “
Herr Bürgermeister Schmiedel hat die Öffentlichkeit und insbesondere die Colditzer Bevölkerung über seine Motivation, mich als Geschäftsführer der Colditzer Wohnungsbaugesellschaft (CWG) ablösen zu wollen, längere Zeit im Dunkeln gelassen. Nun nach Beendigung des diebezüglichen Rechtsstreites hat er sich erstmals in der Ausgabe Nr. 06 des Colditzer Tageblattes vom 22.03.2017 zu den Hintergründen geäußert. Leider hat Herr Schmiedel den Sachverhalt dabei sehr subjektiv und in wesentlichen Punkten zu seinen Gunsten verzerrt dargestellt. Vor diesem Hintergrund möchte ich mich nun an dieser Stelle ebenfalls zu diesem Vorgang äußern.
Seit ihrer Gründung im Jahre 1993 war ich als Geschäftsführer der CWG und habe das Unternehmen als solcher über 23 Jahre geleitet. Während dieser Zeit gab es mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft in seiner jeweiligen Besetzung und den jeweils amtierenden Bürgermeistern stets eine sehr vertrauensvolle, kooperative und konstruktive Zusammenarbeit, auf deren Grundlage die CWG zu einem gesunden Unternehmen herangewachsen ist.
Dies änderte sich nach dem Amtsantritt von Herrm Schmiedel als Bürgermeister. Schon kurz nach seinem Amtsantritt kam Herr Schmiedel im Jahre 2012 auf mich zu und versuchte mich, aus mir bis heute unbekannten Gründen, zur Aufgabe meines Geschäftsführeramtes zu bewegen. Bereits vor dem Hintergrund dieser zeitlichen Abfolge ist es offensichtlich unzutreffend, dass allein die Haushaltkonsolidierung 2014 und das entsprechende Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Beendigungs- wunsch von Herrn Schmiedel ausschlaggebend waren.
Herr Schmiedel führt weiter an, er bzw. der Aufsichtsrat habe mit meiner Kündigung die Personalkosten auf ein den finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens entsprechendes Maß senken wollen. Er will damit offensichtlich den Eindruck erwecken, die Mitarbeiter der CWG hätten sich in der Vergangenheit unverhältnismäßig hohe Gehälter genehmigt. Dies ist gleich unter mehreren Gesichtspunkten falsch:
1. Die Gehälter der CWG-Mitarbeiter (einschließlich meiner Vergütung) wurden stets allein vom Aufsichtsrat festgelegt.
2. Noch vor meiner Kündigung im Jahr 2015 hat derselbe Aufsichtsrat, der nun angeblich die zu hohen Personalkosten moniert, die Mitarbeitergehälter und meine Bezüge erhöht.
3. Nach meinem Kenntnisstand lag und liegt das Gehaltsnieveau in der CWG eher unter dem Branchendurchschnitt. Die CWG wurde jährlich von unabhängigen Wirtschaftsun- ternehmen geprüft, welche stets eine hohe Wirtschaftlichkeit des Unternehmens uneingeschränkt bestätigten. Insbesondere das Gehaltsniveau wurde zu keinem Zeitpunkt beanstandet.
Diese Tatsachen zeigen, dass auch diese Begründung von Herrn Schmiedel offensichtlich vorgeschoben ist. Tatsächlich wollte der Aufsichtsrat mit der Entlassung von Mitarbeitern der CWG und Arbeitszeitreduzierungen die Überschüsse der Gesellschaft weiter erhöhen und diese dann dem Stadthaushalt zuführen. Im Ergebnis soll mit diesen Maßnahmen also auf Kosten der CWG, ihrer Mitarbeiter und letztendlich auch der Mieter der CWG der in Schieflage geratene Stadthaushalt saniert werden.
Auch den weiteren Verlauf der Auseinandersetzung stellt Herr Bürgermeister Schmiedel aus meiner Sicht sehr verkürzt und teilweise unzutreffend dar. Bereits im Jahr 2012 kamen sowohl mein Rechtsbeistand als auch der damals von Herrn Schmiedel beauftragte Rechtsbeistand übereinstimmend zu der Ansicht, dass mein Geschäftsführerdienstvertrag ordentlich nicht kündbar sei und daher nur eine einvernehmliche Beendigung in Betracht komme. Soweit Herr Schmiedel nun schreibt, es bleibe offen, ob der Aufsichtsrat einen solchen Vertrag 1993 tatsächlich habe schließen wollen, muss er sich die Frage gefallen lassen, weshalb er insoweit im Vorfeld des Rechtsstreites nicht auf das Wissen der Stadträtin Frau Dr. Müller zurückgegriffen hat. Frau Dr. Müller sitzt seit der Gründung der CWG im Aufsichtsrat der Gesellschaft und hätte über die damaligen Beweggründe der Vertragsparteien beim Abschluss des Dienstvertrages leicht Auskunft geben können. In dieser Weise hätte die gerichtliche Auseinandersetzung mit einiger Wahrscheinlichkeit verhindert werden können. Stattdessen wurde Frau Dr. Müller jedoch bewusst im Vorfeld und auch währen des Prozesses außen vor gelassen. Selbst als Frau Dr. Müller in der Stadtratssitzung vom 24.01.2017 nach dem Ausgang des Prozesses fragte, wurde sie von Herrn Schmeidel harsch zurückgewiesen, wie man aus der lokalen Presse entnehmen konnte.
Bereits im Rahmen der damaligen Verhandlungen im Jahre 2012 teilte ich Herrn Schmiedel mit, dass ich beabsichtige, meinen Vertrag bis September 2017 zu erfüllen und dann in den Ruhestand zu gehen. Dies war auch schon vor dem Amtsantritt von Herrn Schmiedel mit dem Aufsichtsrat so besprochen worden.
Gleichwohl versuchte Herr Schmiedel und nun auch Teile des neu gewählten Aufsichtsrates ab Ende 2015 eine Beendigung des Geschäftsführerdienstvertrages zum Ende des Jahres 2016 einseitig zu erzwingen. In den entsprechenden Verhandlungen mit dem Aufsichtsrat unter Hinzuziehung der jeweiligen Rechtsbeistände erklärte ich mich sogar bereit, diesem Wunsch nachzukommen und entgegen der damals mit dem Aufsichtsrat getroffenen Absprache nicht erst im September 2017, sondern bereits Ende 2016 aus dem Amt als Geschäftsführer auszuscheiden, sofern mir die bis September 2017 ausstehende Vergütung als Abfindung gezahlt würde. Dies hätte einen Abfindungsbetrag in Höhe von ca. 50.000 Euro entsprochen. Der Aufsichtsrat beharrte jedoch mehrheitlich auf einem bedingungslosen Ausscheiden zum 31.12.2016, so dass die Verhandlungen scheiterten.
Infolge dessen beschloss der Aufsichtsrat dann die ordentliche Kündigung des Geschäftsführervertrages, obwohl zumindest Herrn Schmiedel spätestens seit den Verhandlungen im Jahre 2012 die Vertragslage und damit das Prozessrisiko in dem sich anschließenden Rechtsstreit bewusst gewesen sein müssen. Zudem wurde ich ebenfalls durch Beschluss des Aufsichtsrates ab dem Zeitpunkt der Kündigung während des Rechtstreites für 7 Monate von meiner Arbeitspflicht unter Fortzahlung meiner Bezüge freigestellt.
Wie der Rechtsstreit ausging, ist bekannt. Herr Schmiedel hat sich ganz gründlich verkalkuliert. Hätten er und die Mehrheit der Aufsichtsräte nicht auf einem vorzeitigen Ausscheiden zum Ende 2016 beharrt, hätte ich bis September 2017 meine Arbeitsleistung erbracht und wäre dann ohne Abfindung ausgeschieden. Der Gesellschaft wäre somit kein Schaden entstanden.
In Folge der Kündigung und des sich anschließenden Rechtsstreites musste mir die CWG jedoch neben der nicht unerheblichen Abfindungssumme auch die Vergütung für 7 Monate bezahlen, in denen ich für die Gesellschaft keine Arbeitsleistung erbringen konnte. Durch das aus meiner Sicht völlig grundlose und willkürliche Bestehen des Herrn Schmiedel und der Aufsichtsratsmehrheit auf meinem vorzeitigen Ausscheiden dürfte der CWG und damit mittelbar der Stadt Colditz unter Berücksichtigung der hinzukommenden Prozesskosten somit ein Schaden von insgesamt 160.000 – 170.000 Euro entstanden sein.
Insoweit ist aus Sicht von Herrn Schmeidel nachvollziehbar, dass er die Öffentlichkeit über Hintergründe und Verlauf dieser Auseinandersetzung im Unklaren gelassen hat und das Thema nun schnellstmöglich beendet wissen möchte. Leider können Politiker für derartige Fehlentscheidungen nicht haftbar gemacht werden. Allerdings hat die wesentlichen Entscheidungen hier die Mehrheit des Aufsichtsrates, dem auch Herr Schmiedel angehört, getroffen. Aufsichtsräte sind für Fehlentscheidungen zu Lasten der Gesellschaft grundsätzlich persönlich haftbar. Insoweit bleibt es unter Umständen nur ein frommer Wunsch des Herrn Schmiedel, dass dieses Kapitel mit seiner Erklärung im Colditzer Tageblatt tatsächlich abgeschlossen ist.
Uwe Letzas

PS: Heute (27.04.2017 – 06.17 Uhr) ging ein Kommentar über die Einschätzung der Arbeit unserer Colditzer Regierung aus der Schweiz ein. Herr Dr. Kevin de Silva (Fachjournalist by PMG europe) äußert sich über die Umgangsweise unseres Bürgermeisters M. Schmiedel. Sie können ihn gern als Kommentar an den Artikel “Das Schweigen der Lämmer” vom 19.08.2016 (/ Stadtsorgen) komplett lesen. Es ist für uns erfreulich, dass sich sogar Ortsfremde für die Art unserer Stadtpolitik interessieren.
Günther Spiegel – colditz24

Anhang zum Artikel “Rechtsstreit Uwe Letzas / CWG”
Herr Letzas bat am 25.4.2017 den Riedel-Verlag, Druckerei des “Colditzer Tageblatt”es, die auch uns zugeleitete Gegendarstellung bezogen auf den von Bürgermeister Schmiedel im CT 06 vom 22.03.2017 veröffentlichten Artikel aufzunehmen. Der Riedel-Verlag antwortete mit 2 Angeboten: 1. als kostenpflichtige Anzeige für 60 Euro netto zzgl. 19% MWSt. pro Seite, oder 2. als redaktionellen Beitrag, einzureichen bei der Stadtverwaltung Colditz als Herausgeber (info@colditz.de).
In beiden Fällen muss ich darauf hinweisen, dass die fertig gesetzte Zeitung vor dem Druck zur Prüfung und Druckfreigabe an den Bürgermeister geschickt wird. Erst nach erteilter Druckfreigabe geht die Zeitung in den Druck. Für Rückfragen stehe ich gern zu Ihrer Verfügung.
Freundliche Grüße – Michaela Mehlhorn-Ppae (Riedel-Verlag & Druck KG)
Herr Letzas antwortete, dass er sich für die Variante 1 entschieden habe und die Kosten selbstverständlich übernehme.
Darufhin bekam er erneut folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Letzas,
leider stimmt die Stadt Colditz der Veröffentlichung Ihres Artikels nicht zu. Sie müssten sich also bitte ein anderes Medium für Ihre Gegendarstellung suchen – uns sind die Hände gebunden.
Freundliche Grüße – Michaela Mehlhorn-Pape

Weitere Mail des Riedel-Verlages: Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für Ihren Anzeigenauftrag. Leider darf die Anzeige laut Bürgermeister Schmiedel nicht veröffentlicht werden. Ich finde das schade und auch nicht sportlich. Vielleicht können Sie die gesetzte Anzeige anderweitig nutzen. Ggf. für Flugblätter oder einem anderen Tageblatt.
Vielen Dank – Ihre RIEDEL KG

Bitte der Veröffentlichung dieses Vorganges – Uwe Letzas

Redaktionelle Anmerkung: In den Stadtratssitzungen, wo es um die Vergabe des “Colditzer Tageblattes” ging, wurden die Fragen einiger Stadträte, wer denn für den redaktionellen Teil des neuen CT verantwortlich ist, völlig unklar, eher unbeantwortet im Raum stehen gelassen. Wie die Praxis nun aussieht, ist an diesem Fall zu erkennen. Dass Herrn BM Schmiedel das Recht der Zensur im Vertrag mit dem Riedel-Verlag eingeräumt werden musste, war nicht Thema der Stadtratssitzungen. Dies ist allerdings ein klarer Verstoß gegen unser Grundgesetz Artikel 5, Absatz 1: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Danke dem Grafiker der Anzeige - auch eine Meinung

Danke dem Grafiker der Anzeige – auch eine Meinung

spiegel

3 Kommentare

  1. Zyma
    Zyma 25. April 2017 at 08:53 | | Antworten

    Unfassbar…Wegen neun Monaten solche Kosten zu produzieren

  2. Katharina Beier
    Katharina Beier 26. April 2017 at 09:52 | | Antworten

    Diese Misswirtschaft und von persönlichen Interessen geprägter Stadtrat ist ist eine große Schweinerei und sehr ärgerlich, da es unsere Heimatstadt garantiert nicht weiterbringt.
    Der Bürger hat schon lange kein Vertrauen mehr in diese Stadträte!

  3. Axel Haubenreißer
    Axel Haubenreißer 26. April 2017 at 11:40 | | Antworten

    Halten wir es in diesem Falle mit Bismarck: “Erlauben wir uns den Luxus einer eigenen Meinung”

    Ich für meinen Teil und viele meiner Bekannten waren schon vor der Wahl des Herrn Schmiedel der Meinung, dass hier Einiges gegen die Wand gefahren werden wird.

    Ortsvorsteher von Gemeinden ist eben nicht das Gleiche wie Bürgermeister einer Gesamtgemeinde. Was in der Vorsteherei mit Verbindungen zu verschiedenen Interessengruppen und vielleicht sogar dubiosen Absprachen zu bewegen sei, kann im Bürgermeisteramt niemals funktionieren.

    Erfolg kommt nur bei Wahrheit und Klarheit im Tagesgeschäft zustande.

    Möge der fromme Wunsch unseres derzeitigen BM´s dieses beschriebene leidige Thema abschließen zu wollen n i c h t in Erfüllung gehen.

    es kommt immer Alles zurück, das Gute, das Schlechte, das Pech und das Glück.

Leave a Reply to Zyma Hier klicken um den Kommentar zu löschen

Hauptmenü