Datenschutzgrundverordnung

DSGVO

DSGVO

Ab dem 25. Mai 2018 ist in Deutschland die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Ein riesiger Paragraphendschungel, der selbst Fachleuten in seiner Anwendung noch völlig undurchsichtig ist, betrifft auch uns. Viele der User, die unsere Internetseiten besuchen, werden erstaunt sein, keine Angebote in Punkto Gastronomie, Übernachtungen und Freizeitgestaltung mehr zu finden. Diese Rubriken waren der Unterstützung des Tourismus, den herrlichen Sehenswürdigkeiten und dem Leben in unserer Heimat gewidmet. Es sollte den direkten, komplikationslosen Kontakt zwischen Gastgeber und Gast ermöglichen. Ohne eine schriftliche Erlaubnis, dass ihre Namen, Adressen, Telefonnummern usw. veröffentlicht werden, dürfen wir sie nicht wieder freischalten. Die bisher Eingetragenen werden in den nächsten Tagen eine schriftliche Benachrichtigung erhalten. So können sie selbst entscheiden, ob sie damit einverstanden sind; wir sind rechtlich abgesichert.
Also, liebe Interessenten für unsere Region – nicht ärgern und wundern. Mit Gesetzen ist es wie mit Medikamenten – die Nebenwirkungen übertreffen manchmal weit die erhoffte Wirkung. Also, vergessen Sie nicht den Beipackzettel zu lesen.

spiegel

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