Schulneubau Oberschule Böhlen rechtmäßig

Neubau genehmigt

Neubau genehmigt

Heute fand vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht ein Normenkontrollverfahren statt. Das OVG hat den Antrag der Stadt Colditz auf Aufhebung des Bebauungsplanes zum Neubau der Oberschule im OT Böhlen der Großen Kreisstadt Grimma abgelehnt ( AZ: 06.06.2018 – 1 C 21/16).
Die Stadt Colditz hatte sich gegen einen von der benachbarten Stadt Grimma am 17.12.2015 beschlossenen Bebauungsplan gewandt. Er soll den Bau einer zweizügigen Oberschule (OS) mit einer Kapazität von 300 bis 360 Schülern im OT Böhlen ermöglichen. In der seit vielen Jahren in Böhlen befindliche OS werden ca. 300 Schüler, fast ausschließlich aus umliegenden Ortsteilen und Gemeinden unterrichtet und vorwiegend mit Bussen zur Schule gebracht. Etwa 50 Schüler kommen aus Colditz. Der bisherige Schulbau sei nach Einschätzung der Stadt Grimma nicht sanierungsfähig; somit soll die OS durch einen Neubau ersetzt werden.
Die Stadt Colditz hat in ihrem Normenkontrollantrag im Wesentlichen geltend gemacht, dass der Bebauungsplan im Sinne des Bauplanrechts nicht erforderlich sei. An einer OS bestehe wegen der bestehenden OS-Standorte Wermsdorf, Leisnig, Trebsen, Großbardau und Colditz kein Bedarf. Der Bebauungsplan wäre auch zwischen Grimma und Colditz nicht abgestimmt worden. Er verstoße gegen das bauplanungsrechtliche Gebot. Der Neubau der Schule sei gegenüber der Stadt Colditz rücksichtslos.
Die Stadt Grimma hat dagegen im Wesentlichen geltend gemacht, dass sich durch einen Neubau des Schulgebäudes nichts ändere. Die Sophienschule sei nicht im Bestand gefährdet; die Belange der Stadt Colditz seien berücksichtigt worden.
Der 1. Senat des Sä. OVG hat den Normenkontrollantrag abgelehnt. Nach Auffassung der Richter liegen die von der Stadt Colditz geltend gemachten Mängel des Bebauungsplanes nicht vor. Der Senat hat sich der Argumentation der Stadt Grimma angeschlossen. Insbesondere sei es der Stadt Grimma im Rahmen ihrer gemeindlichen Planungshoheit nicht verwehrt, einen Ersatzneubau für bis zu 360 Schüler in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Schulstandort vorzusehen.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde vom OVG nicht zugelassen.

Anmerkung: Nach Recherchen hat es einen derartigen Fall, dass sich 2 Kommunen wegen eines Ersatz-Schulneubaues verklagen, in Deutschland bisher noch nicht gegeben.

spiegel

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