Die CWG – das Sorgenkind

Geld spielt keine Rolle...

Geld spielt keine Rolle…

Wer meint, das Thema CWG-Rechtsstreit sei vom Tisch, der irrt. Es beschäftigt nicht wenig Colditzer, nicht nur die Mieter der CWG-Wohnungen. Die Hauptfrage bleibt: Wer ist für den entstandenen, nicht unerheblichen Schaden verantwortlich und wer muss nun dafür gerade stehen. Um keine “Enten” in Umlauf zu bringen, stellte ich eine Anfrage bei der Rechtsaufsichtsbehörde (RAB) unseres Landratsamtes. In den letzten SR-Sitzungen musste mehrfach ein TOP erneut korrigiert werden, weil er von der RA-Behörde als “gesetzwidrig” eingestuft und damit beanstandet wurde. Schon das ist etwas eigenartig, denn im Präsidium der Sitzungen sitzen doch Fachleute aus dem Rathaus, die alle Gesetzlichkeiten bei der Formulierung des jeweiligen TOPes berücksichtigen müssten. Die konkrete Anfrage war: Darf man mit öffentlichen Geldern so großzügig umgehen?
Dass die RAB nicht ihre Meinung dazu äußert, war abzusehen, denn sie sind eine Behörde, die dafür zu sorgen hat, dass Recht und Gesetz im kommunalen Bereich eingehalten wird. Was die Personen persönlich für eine Meinung dazu haben, ist eine ganz andere Sache, gehört in keine Antwort. Sie erklärt es klar (alles Folgende sind konkrete Formulierungen der RAB – ich zitiere): …dass die RAB das Recht haben muss, um sich einzumischen und es – wenn das nicht gegeben ist – dann auch nicht darf. Alles andere wäre nicht nur anmaßend, sondern auch rechtswidrig.
Zum Rechtsstreit
Nach §§ 111, 112 SächsGemO ist das Landratsamt Rechtsaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden. Die gegenüber von wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinden zulässigen Eingriffsmöglichkeiten der Rechtsaufsicht sind gesetzlich geregelt und im Umfang nicht mit denen gegenüber den der Gemeinden vergleichbar. Es ist Aufgabe des Aufsichtsrates, über Abschluss, wesentliche Änderungen, Aufhebung und Kündigung der Angestelltenverhältnisse der Geschäftsführer zu beschließen (vgl. auch § 11 des Gesellschaftervertrages der CWG).
Bei der Abfindungszahlung durch die CWG handelt es sich nicht um öffentliche Gelder, sondern um Gelder der CWG, die aus Vermietung ihrer Wohnungen und Gewerberäume erzielt werden. Ein Schaden könnte der Stadt lediglich dann entstehen, wenn die Zuschüsse der CWG an die Stadt aufgrund einer Vergleichszahlung nicht in der geplanten Höhe fließen könnten. Aber auch dann hätten wir nur insoweit Eingriffsmöglichkeiten, dass die Stadt verpflichtet würde, die fehlenden Einnahmen mit anderen Sparmaßnahmen zu kompensieren. Die Haushaltlage der Stadt Colditz hat sich zwischenzeitlich soweit verbessert, dass die Voraussetzungen für eine gesetzliche Konsolidierung nicht mehr bestehen.
Zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Colditz
Das Amtsblatt einer Gemeinde ist keine öffentliche Einrichtung der Gemeinde i. S. von § 10 Abs. 2 SächsGemO. Daher besteht auch kein Rechtsanspruch auf Aufnahme von Mitteilungen, Berichten oder Anzeigen in dem nichtamtlichen redaktionellen Teil des Amtsblattes. Ob überhaupt, in welcher Art, Form und Umfang Publikationen ortsansässiger Personen die Gemeinde in ihr Amtsblatt aufnimm, steht im eigenen Ermessen der Gemeinde. Denn die Herausgeberschaft und die presserechtliche Verantwortung für den amtlichen und den nichtamtlichen Teil liegt allein bei der Gemeinde, hier: Stadt Colditz.
Mit freundlichen Grüßen – Brigitte Laux, Büro des Landrates – Pressesprecherin

Was erwartet uns nun? Nach Aussage RAB des LRAes liegt die Verantwortlichkeit für den entstandenen Schaden einhellig beim Aufsichtsrat der CWG. Der Beschluss, es trotz der übersehbaren Sachlage auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen, wurde nicht einstimmig gefasst. Eine warnende Gegenstimme wurde überstimmt. Die Ja-Stimmer kalkulierten offensichtlich den abzusehenden Schaden großzügig ein. Bleibt also im Moment nur das alte Sprichwort: Wo kein Kläger, da kein Richter!
Übrigens: In dieser Woche stand die Stadt Colditz selbst erneut in Leipzig vor Gericht. Wie dieses Verfahren ausgehen wird, werden wir Ihnen zu gegebener Zeit mitteilen. Eins steht allerdings schon jetzt fest: Gerichte sind neutrale Gremien, die aufgrund von Beweisen nach Recht und Gesetz entscheiden, egal wer Kläger oder Beschuldigter ist.

spiegel

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