Erneut Fehlalarm in Zschadraß
Rein rechtlich wird der Täter mit Konsequenzen rechnen müssen, denn die Stationen der 20B sind keine “geschlossenen” Bereiche. Der Verursacher aus einem “offenen” Bereich kann und muss für die entstandenen Kosten des Einsatzes der FFW zur Verantwortung gezogen werden und gegebenenfalls dafür aufkommen.
Eine Bemerkung von Leuten an die Kameraden ist allerdings klar zu verneinen: “ihr müsst da eben erst ma gucken, ob es überhaupt brennt”. “Das dürfen wir nicht”, so Karsten Hellmig von der Colditzer Wehrleitung. “Es kann doch gar keiner vorhersagen, ob es sich um einen Brand handelt oder nicht. Das merken wir erst, wenn wir vor Ort sind. Dann würde uns wertvolle Zeit verloren gehen, die erforderlichen Einsatzkräfte nach zu alarmieren. So ist es vorgeschrieben, auch wenn es wie in diesem Fall ärgerlich ist.” Doch manchmal gibt es am Rande des Ernstes auch noch ein kleines Zufallsspäßchen: 2 Personale des Hauses 20 B waren gerade unterwegs auf Arbeit. In den Händen einen kleinen Karton mit Naschereien. Da darf man doch mal die lustige Frage stellen: Uiii, ist das für uns ???
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